Veröffentlicht am 18.05.2023 von Teresa Kuen
Wenn du Reisen für deine Gemeinschaft planst, kann es schnell passieren, dass du rechtlichen Ballast mitschleppst. Nämlich das Pauschalreiserecht, welches für klar definierte Pflichten für VeranstalterInnen und Rechte für Reisende sorgt.
Dazu gehören:
Diese Vorschriften gelten nicht für Vereine oder für Reisen, die nicht offiziell und ohne Profitabsichten angeboten werden. Auch nicht, wenn die Reise weniger als 24 Stunden dauert und keine Unterkunft einschließt.
Das Pauschal- und Gewerberecht, leider verwirrend
Eine Pauschalreise umfasst mindestens zwei Arten von Leistungen wie Unterkunft, Transport oder andere touristische Dienstleistungen wie z.B. Radverleih oder Yogastunden vor Ort (falls diese Leistungen mindestens 25 % des gesamten Reisepreises ausmachen bzw. ein wesentliches Merkmal sind).
Beispiel: Yoga am Gardasee
4 Übernachtungen – EUR 800, - pro Person
Inklusive:
Das Angebot umfasst neben den Übernachtungen andere touristische Leistungen, nämlich die Yogaklassen.
Obwohl die andere touristische Leistung nicht den Orientierungswert (25% des Gesamtwertes der Kombination) erreicht, handelt es sich hierbei aufgrund der Bewerbung der Kombination um eine Pauschalreise. Die inkludierten Yogaklassen sind eindeutig ein wesentliches Merkmal des Packages „Yoga am Gardasee“ und werden auch als wesentliches Merkmal beworben.
Wenn Yogastunden ein wesentliches Merkmal sind ist es eine Pauschalreise
Man stolpert schnell in das Pauschalreiserecht, denn unabhängig davon, ob verschiedene touristische Aktivitäten von verschiedenen AnbieterInnen gebucht werden, sobald sie lediglich mit einer Buchungsempfehlung (z.B. via Link) miteinander verbunden sind, gilt es als Pauschalreise. Ein Beispiel wäre ein/eine YogalehrerIn, die Einheiten anbietet und dabei auf die Buchungsmöglichkeit eines Hotels hinweist.
Den Urlaub als “Paket/ Kombireise/ Komplettangebot” zu bezeichnen oder mit einem Gesamtpreis/ All inclusive zu verkaufen macht es auch zur Pauschalreise. Im Grunde kann die Reise aber auch individuell zusammengestellt werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich stets rechtliche Beratung.
Übers Pauschalreiserecht stolpert man leider bald
Kurz und knackig: Die ReiseveranstalterInnen. Und zwar für die ordnungsgemäße Durchführung aller enthaltenen Reiseleistungen.
Alle anfallenden Probleme (wie z.B. mit der Unterkunft) müssen von VeranstalterInnen ohne Mehrkosten behoben oder kompensiert werden. Bei Schwierigkeiten sind VeranstalterInnen verpflichtet, Beistand zu leisten. Das kann z.B. bedeuten, dass bei Krankheit Informationen über Gesundheitsdienste bereitgestellt werden.
Um KundInnen im Fall einer Zahlungsunfähigkeit der VeranstalterIn zu schützen, muss auch eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen werden, damit die Anzahlungen nicht verloren gehen und die Rückreise sichergestellt wird.
ReiseveranstalterIn zu sein ist eine große Verantwortung
Es ist illegal Reisen anzubieten, die unter das Pauschalrecht fallen, wenn man selbst keine Reisebüro Gewerbelizenz hat. ReiseveranstalterInnen ohne „legale Reiselizenz“ werden regelmäßig verklagt und das kann schon richtig teuer werden.
Auch wenn du keine Pauschalreise anbietest, kannst du trotzdem unter das Gewerberecht fallen. Deshalb empfiehlt sich zur Sicherheit immer rechtliche Beratung.
Mit uns bist du auf der sicheren Seite, denn Reisigo übernimmt das Abwickeln deiner Pauschalreise für dich.
Den legalen Weg der Reiseabwicklung zu finden ist nicht immer leicht