Veröffentlicht am 01.12.2024 von Jakob
Deine Anzahlung ist dank der EU-Richtlinie (2015/2302) bestens abgesichert. Doch was bedeutet das genau?
Für Reiseveranstalter und Anbieter von Retreats mit Sitz in der EU verpflichtet diese Richtlinie, Kundengelder umfassend abzusichern. Das heißt: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters sind bereits geleistete Zahlungen (Anzahlungen, Restzahlungen und Vorauszahlungen) geschützt.
In diesem Blogartikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Die Pauschalreiseverordnung (PRV) im Überblick
Die Pauschalreiseverordnung (PRV) (BGBl. II Nr. 260/2018) schützt Reisende im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters. Dies gilt in folgenden Fällen:
In solchen Fällen stellt die PRV sicher, dass Reisende:
Die Rolle des Abwicklers
Ein Abwickler ist eine 24/7 erreichbare Stelle, die alle notwendigen Voraussetzungen zur Schadensabwicklung erfüllt. Reisende können sich im Insolvenzfall an diesen wenden, um:
Dein konkreter Abwickler bei uns wäre die Europäische Reiseversicherung.
Optionen zur Absicherung von Kund*innengeldern
Gemäß der EU-Richtlinie stehen Reiseveranstaltern und Anbietern von Retreats folgende Möglichkeiten zur Verfügung, Kund*innengelder abzusichern:
Wie kann ich prüfen, ob meine Retreat-Anzahlung abgesichert ist?
Reiseveranstalter und Anbieter von Retreats sind verpflichtet, auf ihrer Website klare Informationen zur Absicherung bereitzustellen. Diese Angaben sollten leicht zugänglich sein und die Nachvollziehbarkeit der Absicherung gewährleisten.
Wie deine Anzahlung mit Reisigo geschützt ist
Deine Anzahlung bei Reisigo ist durch eine Bankgarantie der österreichischen Erste Bank AG, einer der größten Banken des Landes, zuverlässig abgesichert. Im Falle einer Insolvenz werden deine Ansprüche zusätzlich von der Europäischen Reiseversicherung verwaltet und abgesichert. So bieten wir dir Sicherheit und professionelle Unterstützung in jeder Krisensituation.
Die Absicherung von Kund*innengeldern ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Vertrauen und Verantwortung gegenüber Reisenden. Durch die Einhaltung der EU-Richtlinie (2015/2302) und eine transparente Kommunikation schaffen Reiseveranstalter und Anbieter von Retreats eine solide Grundlage für Sicherheit und Zufriedenheit ihrer Kund*innen.